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Was kostet Heckenschnitt pro Meter?
Realistische Preise pro laufendem Meter, die fünf wichtigsten Kostenfaktoren und ein transparentes Rechenbeispiel.
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Was das Bundesnaturschutzgesetz erlaubt – und wann der richtige Zeitpunkt für Pflege-, Form- und Radikalschnitt ist.
In Deutschland regelt § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wann Hecken, Gebüsche und lebende Zäune stark zurückgeschnitten werden dürfen. Zwischen dem 1. März und 30. September sind Rodungen und starke Rückschnitte grundsätzlich verboten. Der Grund: In diesem Zeitraum brüten zahlreiche Vogelarten in Hecken. Erlaubt sind starke Schnitte damit nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar.
Nicht jeder Schnitt fällt unter das Verbot: Schonende Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den jährlichen Zuwachs entfernen und die Hecke in Form halten, sind während der Schutzzeit nicht pauschal untersagt. Der Artenschutz gilt allerdings unabhängig vom Kalender – Nester, brütende Vögel und andere geschützte Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden. In der Praxis heißt das: Vor jedem Sommerschnitt wird die Hecke sorgfältig kontrolliert; bei aktivem Brutgeschehen verschieben wir den Schnitt. Eine rechtliche Beratung im Einzelfall können wir nicht ersetzen.
Formhecken aus Liguster, Hainbuche oder Thuja profitieren von zwei Schnitten pro Jahr. Wildhecken und blühende Sträucher wie Forsythie oder Flieder werden meist nur einmal jährlich, direkt nach der Blüte, in Form gebracht. So bleiben die Blütenknospen für das Folgejahr erhalten.
Verstöße gegen § 39 BNatSchG können je nach Bundesland mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. In der Praxis reagieren Ordnungsbehörden vor allem auf Nachbarschaftsmeldungen. Wer auf Nummer sicher gehen will, hält sich an die Schonzeit oder beauftragt einen Fachbetrieb, der Hecke und Brutgeschehen vor dem Schnitt prüft.
LeafLab Gartenpflege übernimmt Form-, Pflege- und Radikalschnitte im Sauerland und Umgebung – rechtssicher und mit Rücksicht auf die Brutzeiten.
Radikale Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind laut § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar erlaubt. Zwischen 1. März und 30. September gilt ein Verbot solcher Eingriffe, um brütende Vögel zu schützen.
Schonende Form- und Pflegeschnitte, die lediglich den Zuwachs entfernen, sind während der Schutzzeit nicht pauschal verboten. Der Artenschutz gilt jedoch unabhängig vom Kalender: Nester, brütende Vögel und geschützte Lebensstätten dürfen nicht beeinträchtigt werden. Wir prüfen jede Hecke vor Beginn und verschieben den Schnitt bei aktivem Brutgeschehen.
Für den Formschnitt hat sich Ende Juni nach dem ersten Wachstumsschub bewährt. Ein zweiter, leichter Schnitt Ende August hält die Hecke bis in den Winter kompakt. Radikalschnitte gehören in den Winter (Oktober – Februar) bei frostfreier Witterung.
Formhecken aus Liguster, Hainbuche oder Thuja profitieren von zwei Schnitten pro Jahr. Wildhecken und blühende Sträucher werden meist einmal jährlich nach der Blüte in Form gebracht.
Verstöße gegen § 39 BNatSchG können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro geahndet werden. Bei Verdacht auf ein Brutvorkommen wird der Schnitt sofort eingestellt – auch außerhalb der Schutzzeit.
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