Ratgeber
Wann darf man Hecken schneiden?
Schnittzeiten nach § 39 BNatSchG, erlaubte Ausnahmen und der beste Zeitpunkt für Form- und Radikalschnitt.
Artikel lesen →Ratgeber · Baumfällung
Wovon der Preis abhängt, womit du rechnen kannst und was vor der Fällung geklärt sein sollte.
Eine Baumfällung startet bei uns ab 249 €. Für größere Aufträge gibt es das Paket Baum & Sicherheit ab 249 €. Baumkontrolle und Verkehrssicherung gibt es ab 89 €, Kronenschnitt und Baumpflege ab 129 € – alle Preise inkl. 19 % USt. Weil jeder Baum anders steht, bekommst du immer ein individuelles Angebot nach Umfang und Gegebenheiten.
Art und Umfang der Arbeiten prüfen wir individuell. Je nach Anforderungen, Zugänglichkeit und notwendiger Technik erfolgt die Durchführung nach vorheriger Prüfung der technischen, fachlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Frag bei deiner Stadt nach, ob eine Baumschutzsatzung gilt. Steht der Baum an der Grundstücksgrenze, sprich vorher mit deinen Nachbarn. Und schick uns am besten ein paar Fotos vom Baum und seiner Umgebung – dann können wir schneller einschätzen, was nötig ist.
Fällungen sind nach § 39 BNatSchG grundsätzlich vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Wer im Herbst anfragt, hat die beste Chance auf einen passenden Termin in der Saison.
Umfang wählen, Richtpreis sehen und direkt anfragen. Weitere Leistungen kannst du einfach dazunehmen.
ab 249 €
Dein Richtpreis
ab 249 €
Alle Preise inkl. 19 % USt. Der genaue Preis hängt von Zustand, Erreichbarkeit und Entsorgung ab. Bei anspruchsvollen Baumarbeiten prüfen wir Art und Umfang vorher individuell.
Schick uns ein paar Fotos und die Adresse – wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Angebot.
Bei LeafLab startet die Baumfällung ab 249 € (inkl. 19 % USt.). Der genaue Preis hängt von Größe, Standort, Erreichbarkeit und Entsorgung ab. Du bekommst ein individuelles Angebot nach Umfang und Gegebenheiten.
Das hängt von deiner Gemeinde ab. Manche Städte haben eine Baumschutzsatzung, andere nicht. Frag vor der Fällung bei deiner Stadt nach.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind starke Rückschnitte und Fällungen vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht erlaubt. Ab dem 1. Oktober ist die übliche Fällsaison.
Das klären wir im Angebot. Abtransport von Stamm, Ästen und Grünschnitt wird nach Menge berechnet.
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